Bildergalerie von RS Sound & Light Veranstaltungstechnik Hier können Sie Bilder von Veranstaltungen sehen, an denen RS Sound & Light Veranstaltungstechnik Ton- oder Lichttechnisches Equipment bereitgestellt hat. Alle Bilder finden Sie im Online - Album! Ebenso gibt es im Online-Album die Möglichkeit zum Download der Bilder. Der Datenschutz wird auch bei uns groß geschrieben und ernst genommen, wir veröffentlichen hier in der Regel kein ungewolltes Bild von Ihnen, grundsätzlich müsste von jeder abgebildeten Person eine Einwilligung zur Veröffentlich unterschrieben werden, dieses ist in der Party- und Event-Fotografie jedoch nicht immer möglich, hier greifen Richtlinien, die Sie im unteren Bereich dieser Seite finden, bitte klicken Sie hier: Datenschutz für Partyfotografie Aus Datenschutzgründen können nicht von allen Veranstaltungen Bilder veröffentlicht werden, z.B. v. Hochzeiten, Geburtstagen, Firmenfeiern etc.
Datenschutz bei Veranstaltungen mit RS Sound & Light Veranstaltungstechnik EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Veröffentlichung von Fotografien: „Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz (KUG) auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO erhalten. Es sind keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die DSGVO vorgesehen”, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. Mai 2018. Aktuell ist die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen in den §§ 22 und 23 des KUG (KunstUrhG) geregelt. Hier wird das sog. „Recht am eigenen Bild“ erklärt. § 22 KUG Nach § 22 darf der Abgebildete grundsätzlich selbst über die Veröffentlichung der von ihm gemachten Aufnahmen entscheiden. Entsprechend ist zur Veröffentlichung von Fotos immer die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. § 23 KUG Der § 23 kennt allerdings einige Ausnahmen, bei denen Fotos auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben. Beispiel: Sie fotografieren eine Veranstaltung, auf dem viele Personen abgebildete sind. So lange ersichtlich ist, dass dieses Foto im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden ist, bedarf es keiner Einwilligung der abgebildeten Personen. Sollten Sie aber eine einzelne Person in Großaufnahme fotografieren, sodass auf dem Foto der Zusammenhang zur Veranstaltung nicht mehr ersichtlich ist, dann bedarf es einer Einwilligung. Das gleiche gilt für Fotos z. B. einer Zuschauertribüne. Wenn das Foto dazu dient, zu zeigen, wieviel Zuspruch ihre Veranstaltung hatte, ist eine Einwilligung der Personen nicht erforderlich. Greifen Sie eine einzelne Person aus den Gästen heraus, ist eine Einwilligung vonnöten. Fotos von Minderjährigen Es wird dringend geraten, keinerlei Fotos von Minderjährigen ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten zu veröffentlichen (Achtung! Es ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten und des abgebildeten Kindes vonnöten!) Unproblematisch ist die Veröffentlichung eines Fotos, wenn einzelne Minderjährige z. B. auf Zuschauertribünen / in der Menge der Gäste der Veranstaltung zu sehen sind. (Quelle: http://www.bssb.de/datenschutz) Eventfotografie: Fotorechtliche Probleme bei Veranstaltungen – Was muss beachtet werden? Einen kleinen Sonderfall bildet die Partyfotografie diverser Veranstaltungen. Diese stellen oftmals Fotografen ein, die Freitag- und Samstagabend in der Örtlichkeit Fotos von Besuchern machen und diese Bilder dann auf deren Internetseite und/oder auf deren Facebook-Seite posten. In aller Regel ist eine Einwilligung bei diesen Fotos unumgänglich. Es wäre aber nicht durchführbar, von jedem eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Die Rechtsprechung sieht auch allein in dem Besuch einer Veranstaltung keine Einwilligung in die Veröffentlichung dort gefertigter Fotos. Eine Einwilligung kann aber auch konkludent erfolgen. Dass die abgebildete Person mit der Erstellung einverstanden ist, lässt sich wohl schon damit begründen, dass diese in die Kamera lächelt oder eine entsprechende Pose macht, also aktiv beim Erstellen des Fotos mitwirkt. Zudem sollte vor der Erstellung durch den Fotografen ausdrücklich mitgeteilt werden, wofür das Foto genutzt werden soll. (Quelle: https:fotorecht.news) Fotos bei Veranstaltungen mit RS Sound & Light Veranstaltungstechnik: Bei Veranstaltungen, wo Technik von RS Sound & Light Veranstaltungstechnik verbaut wurde, können Fotos gemacht und auf der Homepage www.rs-sound-light.de veröffentlicht werden. Bei dieser Veröffentlichung werden jedoch keine personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, usw. genannt, des weiteren werden auch diese Daten nirgends gespeichert oder abgefragt. Bilder an denen viele Personen abgebildet sind, dürfen wie unter § 23 KUG beschrieben ist, dürfen ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, einzelne Personenoder Gruppen stellen eine Ausnahme laut dem Punkt: Eventfotografie dar, da diese Personen aktiv bei der Erstellung des Bildes mitgewirkt haben. Sollte ein Bild trotzdem unangemessen auf www.rs-sound.light.de veröffentlicht werden, bitte um eine kurze Nachricht/Anruf unter den angeführten Kontaktdaten, wir werden das Bild schnellstmöglich und unwiederbringlich entfernen. Download: hier klicken
zur Veranschaulichung sind hier nur einige Beispiele von den durchgeführten Veranstaltungen der letzten Jahre, es zeigt die unterschiedlichsten Einsatzbereiche:
Um eine größtmögliche Kompatibilität mit den meisten Betrachtungsgeräten (PC´s/ Smartphone´s) zu gewährleisten, verweisen wir direkt in das Online-Album, In diesem Online-Album können Sie alle Vorzüge des Albums ausschöpfen und die Ansichten frei wählen, dort können die Bilder auch heruntergeladen werden. Sollte dennoch ein Anzeigeproblem bestehen (speziell bei Smartphones) wählen Sie im Menu des Smartphone-Browser´s: Desktop-Webseite, dann sollte nun alles richtig angezeigt werden und funktionieren.